Die E-Auto-Förderung 2026 ist zurück: Künftig können die Käufer eines Elektroautos wieder von einer finanziellen Prämie profitieren. Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Elektroauto-Förderung – und was Autokäufer über das neue Förderprogramm wissen sollten.
Das Wichtigste zur E-Auto-Förderung im Überblick
- Ziel & Zweck: Einkommensabhängige staatliche Förderung für Kauf oder Leasing von E-Autos ab 2026, zur Stärkung der Elektromobilität und zur Erreichung der Klimaziele.
- Zeitraum & Antrag: Gültig für Neuzulassungen ab 1. Januar 2026, Antrag voraussichtlich ab Frühjahr 2026, Laufzeit bis zur Ausschöpfung des Budgets (geplant bis 2029).
- Höhe & Berechnung: 3.000 bis 6.000 Euro für reine Elektroautos, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder.
- Voraussetzungen & Fahrzeuge: Nur für private Haushalte, für Neufahrzeuge, auch beim Leasing möglich; Förderung vor allem für batterieelektrische Fahrzeuge, keine Gebrauchtwagen.
Was ist die E-Auto-Förderung 2026 – und warum gibt es sie?
Die E-Auto-Förderung 2026 ist ein neues staatliches Programm in Deutschland, das seit dem 1. Januar 2026 den Kauf oder das Leasing von neuen Elektroautos (BEVs) und bestimmten Plug-in-Hybriden bzw. E-Autos mit Range-Extender mit finanziellen Zuschüssen unterstützt – abhängig vom Haushaltseinkommen und der Familiengröße.
Ziel ist vor allem, die Anschaffungskosten für E-Autos zu senken, den Klimaschutz zu fördern und zugleich die deutsche Autoindustrie zu stärken, nachdem eine frühere Förderung weggefallen und die Nachfrage nach Elektroautos eingebrochen war. Der Bund hat nun rund 3 Milliarden Euro für bis zu 800.000 geförderte Fahrzeuge bis 2029 bereitgestellt.
Ab wann gilt die Prämie und wie lange läuft sie?
Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für Fahrzeuge, die seit diesem Datum erstmals neu zugelassen wurden. Das bedeutet: Auch Personen, die in diesem Jahr bereits ein E-Auto zugelassen haben, können die Prämie noch beantragen, sobald Anträge möglich sind.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Programms mit einem Gesamtbudget von rund 3 Milliarden Euro, das bis 2029 für rund 800.000 Fahrzeuge reichen soll. Damit ist die Förderung nicht zeitlich befristet, sondern läuft, solange Budgetmittel und Fahrzeuge verfügbar sind.
Wann kann man die E-Auto-Förderung 2026 beantragen?
Die Antragstellung für die Prämie ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich, sobald das entsprechende Online-Portal des Bundesumweltministeriums startet. Vorher können noch keine Anträge eingereicht werden, auch wenn die Zulassung bereits erfolgt ist.
Der Antrag muss nach der Erstzulassung gestellt werden und spätestens ein Jahr nach diesem Datum eingereicht werden. Dann sind alle nötigen Dokumente, insbesondere Kauf- oder Leasingvertrag, Zulassungsbescheinigung und Einkommensnachweise, vorzulegen.
- Antragsstart: voraussichtlich im Mai 2026
- Antragsfrist: spätestens 12 Monate nach der Zulassung
- Wichtig: Maßgeblich ist das Zulassungsdatum, nicht Kauf- oder Bestellzeitpunkt
Wie hoch ist die Förderung für Elektroautos 2026?
Die Höhe der Prämie hängt vom Haushaltseinkommen und der Familiengröße ab. Die Basisförderung für vollelektrische Fahrzeuge beträgt 3.000 Euro. Je nach Einkommen und Anzahl der Kinder kann die Förderung bis zu 6.000 Euro erreichen.
Für Plug-in-Hybride oder E-Autos mit Range-Extender liegt die Basisförderung mit 1.500 Euro etwas niedriger als beim reinen Elektroautos, sodass mit möglichen Zuschlägen maximal 4.500 Euro zu erreichen sind.
Überblick der Basisförderung
- reines Elektroauto (BEV): 3.000 Euro
- Plug-in-Hybrid oder Range-Extender: 1.500 Euro
Überblick der möglichen Zuschläge
- plus 1.000 Euro bei Haushaltseinkommen bis 60.000 Euro
- plus 1.000 Euro zusätzlich bei Haushaltseinkommen bis 45.000 Euro
- plus 500 Euro pro Kind (maximal aber 1.000 Euro)
Fördersumme bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs
| Haushaltseinkommen im Jahr | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 90.001 Euro und mehr | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Fördersumme bei Anschaffung von Plug-In-Hybrid bzw. E-Auto mit Range-Extender
| Haushaltseinkommen im Jahr | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 90.001 Euro und mehr | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Wer kann die E-Auto-Förderung 2026 beantragen?
Die neue E-Auto-Förderung kann ausschließlich von privaten Haushalten in Deutschland in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen entscheidend: Es gilt eine Einkommensgrenze von 80.000 Euro, die sich pro Kind (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro erhöht, bis zu einem maximalen Jahreseinkommen von 90.000 Euro.
Wichtig: Wer in einer Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt, muss das Einkommen des Partners oder der Partnerin dem eigenen zu versteuernden Einkommen hinzurechnen, sofern nicht schon eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid erfolgt ist.
Wie wird das Einkommen für die Prämie berechnet?
Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfolgt auf Basis des Durchschnitts der beiden letzten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen. Wer eigentlich nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, kann die Vorteile trotzdem nutzen. Hierfür müssen die Steuererklärungen allerdings nachträglich eingereicht werden.
Auch Rentnerinnen und Rentner haben die Möglichkeit, die Elektroauto-Förderung 2026 in Anspruch zu nehmen: Dazu legen sie entweder eine Rentenbezugsbescheinigung oder eine Selbsterklärung vor. Die genauen Berechnungsdetails sind beim Online-Antrag zu finden.
Ist die Prämie an zusätzliche Bedingungen geknüpft?
Ja. Neben dem Einkommen muss das Fahrzeug für einen privaten Haushalt bestimmt sein. Bei Kauf und Leasing gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab der Erstzulassung. Eine der zentralen Bedingungen ist, dass das Auto nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurde, womit Gebrauchtwagen ausgeschlossen sind.
Gilt die E-Auto-Förderung 2026 auch für ein Leasing?
Ja, sowohl Kauf als auch Leasing sind förderfähig. Das bedeutet: Wer ein E-Auto least statt kauft, kann trotzdem den staatlichen Zuschuss erhalten, sofern alle Förderbedingungen erfüllt sind (insbesondere Einkommen und Erstzulassung ab 2026).
Allerdings können beim Leasing zusätzliche formale Anforderungen gelten, etwa Haltefristen oder Nachweise über Vertragslaufzeiten. Die genauen Details stehen im Antragsverfahren, das mit dem Online-Portal geregelt wird.
Welche Fahrzeuge werden durch die neue Prämie gefördert?
Das E-Auto-Förderung 2026 gilt in erster Linie für alle rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuge. Daneben sind allerdings auch Plug-in-Hybride (PHEV) und Elektroautos mit Range-Extender förderfähig, sofern sie folgende technische Kriterien erfüllen:
- elektrische Reichweite mehr als 80 Kilometer oder
- CO₂-Emissionen weniger als 60 g/km (laut Typgenehmigung)
Die E-Auto-Förderung 2026 gilt für die Fahrzeuge aller Marken und Herkunft; es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Hersteller oder Herkunftsorte. Auch der Listenpreis des Autos spielt mit Blick auf die Prämie keine Rolle.
Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung?
Die genauen Details und die erforderlichen Dokumente werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Die folgenden Unterlagen sind voraussichtlich notwendig:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein, um die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland nachzuweisen
- Die zwei aktuellsten Steuerbescheide, höchstens drei Jahre alt
Für eine besonders zügige Bearbeitung wird die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises oder der AusweisApp des Bundes empfohlen.
Häufig gestellte Fragen zur E-Auto-Förderung 2026
Reine Batterie‑Elektroautos (BEV) erhalten eine höhere Grundprämie (3.000 Euro plus Boni) als Plug‑in‑Hybride, die eine geringere Basisprämie (1.500 Euro plus Boni) bekommen und zusätzliche Umweltkriterien wie elektrische Reichweite erfüllen müssen.
Nein, die E-Auto-Förderung 2026 gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge; gebrauchte Elektroautos werden derzeit nicht gefördert.
Die Kaufprämie beeinflusst die Kfz‑Steuer nicht. Die aktuelle Steuerbefreiung für E‑Autos ist getrennt geregelt: Elektroautos sind bis 31.12.2035 von der Kfz-Steuer befreit.
Der Antrag für die E-Auto-Förderung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Erstzulassung über das Online-Portal gestellt werden.
Alle offiziellen Informationen und das Online‑Antragsportal werden über das BAFA‑Förderportal bereitgestellt, sobald das Programm im Mai 2026 startet. Dort sind auch genaue Unterlagen und Antragsformulare zu finden.
Gefördert werden privat zugelassene Elektroautos und Plug‑in‑Hybride mit bestimmten Umweltkriterien; das Haushaltseinkommen muss unter einer festgelegten Grenze liegen, und das Fahrzeug ist mindestens 36 Monate zu halten. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung über das Online‑Portal eingereicht werden.
Ja, beim Preis des Elektroautos gibt es derzeit keine Obergrenze, solange die Einkommens‑ und Haushaltsbedingungen erfüllt werden. Selbst die teuersten Elektroautos fallen somit unter die E-Auto-Förderung 2026.
Ja, die Förderung ist an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab der Erstzulassung gebunden. Das gilt sowohl für Kauf- als auch Leasingfahrzeuge. Ohne diese Regelung bestünde die Möglichkeit, geförderte Fahrzeuge kurzfristig mit Gewinn weiterzuverkaufen.

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