Die Befestigung des Kennzeichens ist eine Wissenschaft für sich. Der Kennzeichenhalter steht immer wieder im Mittelpunkt unzähliger Diskussionen und noch immer gibt es Fragen: Was ist erlaubt? Was ist verboten? Welche Kennzeichenhalterung ist die beste Lösung? SchnelleAutohilfe.de gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Am 15. Februar 2023 veröffentlichte das Bundesverkehrsministerium eine Verkehrsblattverlautbarung, in der auf Änderungen in Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung hingewiesen wurde. In diesem Abschnitt geht es um die Kfz-Kennzeichen und ihre Befestigung. Dort heißt es:
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
§ 10 Abs. 5 – Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unklar bleibt jedoch, was unter Definition „fest angebracht“ zu verstehen ist. Eine Nachfrage der AUTO BILD beim Bundesverkehrsministerium ergab, dass sich „durch die Verlautbarung keinerlei rechtsverbindliche Vorschriften ändern.“ Also bleibt alles, wie es schon immer war? Nicht ganz!
Diese Voraussetzungen für Kennzeichenhalten gelten
Der Blick in die Verkehrsblattverlautbarung gibt Antworten. Dort heißt es, dass die „Anforderungen einer festen Anbringung im Sinne der FZV erfüllt sind, wenn für die Entfernung eines angebrachten Kennzeichens ein Werkzeug erforderlich ist.“ Die Verwendung von Schrauben, wie es bis vor einigen Jahren noch üblich war, ist allerdings nicht zwingend erforderlich.
Es sei ausreichend, wenn sich das Kennzeichen „nur mittels Werkzeug oder einem erhöhten mechanischen Kraftaufwand (beispielsweise eine starke kraftschlüssige Verbindung) abnehmen lässt.“ Die Befestigung des Kennzeichens mithilfe von Kleber, Klett sowie Magnet oder ähnlichen Lösungen ist daher möglich, wenn es sich um eine „feste Verbindung“ handelt.
Heißt: Das Kennzeichen darf sich bei alltäglichen Situationen (Kopfsteinpflaster, Waschanlage und ähnlichem) nicht lösen und abfallen. Zudem muss sichergestellt sein, dass auch „Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Schlag- und Stoßbelastungen sowie UV-Bewitterung und korrosive Medien“ keinen Einfluss auf die Verbindung haben.
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Befestigung der Kennzeichen: Klett ist (bedingt) erlaubt!
Die Befestigung der Nummernschilder mit Klettsystemen stand nach Veröffentlichung der Verkehrsblattverlautbarung zunächst auf der Kippe. Aktuelle Anbieter entsprechender Systeme sind jedoch überzeugt, dass eine „fest Verbindung“ mit Klett möglich sei.
Allerdings dürfen Autobesitzer dafür keine Billigprodukte verwenden. Sowohl Klett (ideal: Pilzkopf-Klett) als auch Klebeverbindung sollten resistent gegen Feuchtigkeit und Chemikalien sein. Einfache Klettstreifen aus dem Baumarkt sind für eine Befestigung der Kfz-Kennzeichen nicht geeignet.
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Aufgepasst: Diese Kennzeichenhalter sind nicht erlaubt!
Es gibt also Kennzeichenhalter, die für eine Befestigung der Nummernschilder ungeeignet sind. Wer sich für eine reine Klebeverbindung entscheidet, der sollte sicherstellen, dass der Kleber auch langfristig hält. Der Einfluss von Temperatur und Feuchtigkeit kann die Wirkung beeinflussen. Kennzeichen, die heute noch bombenfest sitzen, können sich schon morgen lösen.
Auch farbige Kennzeichenhalter sind mit Vorsicht zu genießen. Es gibt Halterungen mit Neonfarben, Chrom oder Edelstahl. Hierbei kann es zu Ärger bei der Polizeikontrolle oder der Hauptuntersuchung kommen, denn optische Veränderungen sind nicht erlaubt. Spätestens, wenn der Kennzeichenrahmen blendet, ist die Nutzung dieser Systeme verboten.
Kennzeichen mit Magnet befestigen? Besser nicht!
Wer sein Kennzeichen mit Magnet befestigen möchte, sollte aufpassen. Das Nummernschild lässt sich bei dieser Variante meist ohne Werkzeug und mit geringem Kraftaufwand abnehmen. Es ist keine feste Verbindung und gemäß Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung daher verboten.
Die Anbieter der Magnethalterungen versprechen einen „bombenfesten Halt“. Was darunter zu verstehen ist, bleibt ungeklärt. Ein grundsätzliches Verbot der Kfz-Magnethalter besteht zwar nicht, allerdings kann es dennoch zu Problemen kommen. Die allgemeine Empfehlung lautet daher, besser eine andere Variante zur Befestigung der Kfz-Kennzeichen zu wählen.
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Verbotene Kennzeichenhalter: Welche Strafen drohen?
Wer mit einem Fahrzeug fährt, dessen Kennzeichenhalterung nicht den Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entspricht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Teurer wird es, wenn das Kennzeichen (auch unbemerkt) abgefallen ist und die Fahrt ohne amtliches Kennzeichen fortgesetzt sind. In diesem Fall ist ein Bußgeld von 60 Euro vorgesehen.
Die häufigsten Fragen zum Kennzeichenhalter
Die Verkehrsblattverlautbarung zur Befestigung der Kfz-Kennzeichen hat viele Unklarheiten hinterlassen. An dieser Stelle möchten wir die häufigsten Fragen zum Kennzeichenhalter klären.