Nicht nur die hohen Spritpreise zwingen Autofahrer zum Umdenken, auch die Förderungen für Elektroautos machen den Kauf eines neuen Autos attraktiv. Es gibt verschiedene Unterstützungen und den sogenannten Umweltbonus, der den Kaufpreis senkt. Allerdings gibt es Stolperfallen, die Autokäufer kennen sollten. Ein Überblick.

Der Kaufpreis für ein Elektroauto ist derzeit verhältnismäßig hoch. Günstige Verbrenner sind oft mehrere tausend Euro günstiger, sodass die Entscheidung meist gegen die neue Form der Mobilität fällt. Um der Elektromobilität die notwendige Attraktivität zu verleihen, haben Hersteller und Politik verschiedene Förderungen für Elektroautos beschlossen.

BAFA-Umweltbonus: Unterstützung für Autokäufer

Den Umweltbonus vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, kennt jeder Autokäufer. Bis Ende 2022 wird beim Kauf von reinen Elektroautos eine Förderung bis zu 9.000 Euro ausgezahlt, beim Plug-in-Hybrid sind immerhin bis zu 6.750 Euro möglich. Diese Summen gelten jedoch nur für E-Autos mit einem Kaufpreis bis zu 40.000 Euro netto. Liegt der Nettolistenpreis im Bereich zwischen 40.0000 Euro und 65.0000 Euro, dann beträgt die Fördersumme nur noch 7.5000 Euro.

Rund ein Drittel der Förderung wird vom Hersteller übernommen und direkt vom Kaufpreis abgezogen. Die restliche Unterstützung ist zunächst aus eigener Tasche zu zahlen und wird einige Monate nach Kauf und Antragstellung zurückerstattet.

Beim Kauf eines Plug-in-Hybrids sollten sich Autokäufer vorher informieren, denn einige Modelle stehen nicht mehr auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Derzeit werden nur Fahrzeuge gefördert, die mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren können oder höchstens 50 Gramm CO₂/km ausstoßen.

Wichtige Änderung: Ab dem 1. Januar 2023 spielen die CO₂-Emissionen von maximal 50 Gramm CO₂/km keine Rolle mehr. Dann kommt es allein auf die elektrische Mindestreichweite an, die ab August 2023 bei 80 Kilometern liegen wird.

Förderungen für Elektroautos – auch im Leasing

Nicht nur Autokäufer, sondern auch Leasingnehmer kommen in den Genuss der Umweltprämie. Bei Zulassungen ab 16. November 2020 wird die Förderung in Abhängigkeit der Leasingdauer ausgezahlt. Erst ab einer Laufzeit von mindestens 23 Monaten wird die volle Unterstützung verrechnet.

Egal ob Leasing oder Autokauf: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Umweltbonus. Die Förderung ist zwar nicht auf eine bestimmte Gesamtsumme festgelegt, allerdings kann es durchaus zu Engpässen in der Haushaltskasse kommen.


Voraussetzungen für die Umweltprämie

Damit Autokäufer in den Genuss der Umweltprämie kommen, gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Neuwagen muss die Erstzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgen. Der Antrag auf den Umweltbonus ist innerhalb von einem Jahr nach dem Fahrzeugkauf bzw. der Erstzulassung einzureichen.

Das gilt auch für Gebrauchtwagen, die ebenfalls förderberechtigt sind. Die Höhe der Unterstützung ist mit den Neuwagen identisch. Allerdings darf das Datum der Erstzulassung nicht vor dem 4. November 2019 liegen und die Zweitzulassung muss nach dem 3. Juni 2020 erfolgen. Weiterhin darf das Fahrzeug noch keine Förderung erhalten haben, nicht länger als 12 Monate zugelassen gewesen sein und maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Die Voraussetzungen sind durch ein Gutachten nachzuweisen. Auf der Webseite des zuständigen Bundesamtes ist das passende Formular „Nachweispaket für Gebrauchtwagen“ zu finden.

Zudem hat die Bundesregierung eine sogenannte „Haltedauer“ festgelegt. Das Fahrzeug muss demnach mindestens sechs Monate auf den Antragsteller bzw. die Antragstellerin zugelassen sein. Bei einer kürzeren Haltedauer ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu informieren. Wichtig: Weil viele Elektroautos bereits nach sechs Monaten wieder abgemeldet und ins Ausland verkauft werden, plant die Politik eine Verlängerung der Haltedauer auf zwölf Monate.

Achtung, Stolperfalle!

Weil die Antragsstellung erst nach der Zulassung möglich ist, sollten Autokäufer auf das bestehende Fahrzeugangebot des Händlers zurückgreifen. Aufgrund der aktuellen Situation und diverser Lieferengpässe, etwa bei Halbleitern, kann sich die Auslieferung der Neuwagen erheblich verzögern. Dann ist es möglich, dass die Förderung bei Erhalt des Neuwagens schon ausgelaufen ist…

Förderungen durch die regionale Politik

Autokäufer sollten sich auch informieren, ob es weitere Förderungen durch die regionale Politik gibt. Einige Bundesländer, aber auch Städte und Kommunen, bieten zusätzliche Unterstützungen. In Berlin gibt es beispielsweise das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität„, kurz WELMO, das sich allerdings ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende richtet.

Auch Baden-Württemberg und München stellen verschiedene Förderungen für die Elektromobilität zur Verfügung. Interessant: Autokäufer sollten darauf achten, dass sie ein E-Kennzeichen erhalten, denn hiermit ist das Parken in vielen Städten und Gemeinden sogar kostenfrei.


Verschiedene Unterstützungen für Unternehmen

Insbesondere Unternehmen, egal ob Großkonzern oder Handwerker, kommen in den Genuss weiterer Förderungen für Elektroautos. So gibt es beispielsweise die „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ von der KfW. Hierbei handelt es sich um eine Förderung für Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und dem Abbau von Treibhausgasemissionen, also nicht zwingend die Elektromobilität. Allerdings gehören die E-Autos ebenfalls dazu.

Alle Unternehmen sowie Freiberufler und Einzelunternehmer sind förderberechtigt, wenn der Jahresumsatz nicht höher als 500 Milliarden Euro ist. Neben einer günstigen Finanzierung bekommen Antragsteller einen Klimazuschuss von drei Prozent, der nicht zurückzuzahlen ist. Praktisch: Diese Förderung lässt sich auch mit dem Umweltbonus kombinieren.

Förderungen für Elektroautos: Bei der Steuer sparen!

Die Steuervorteile für Elektroautos sind keine offiziellen Förderungen, allerdings lässt sich hier ebenfalls sparen! Neue Elektroautos sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030 und das auch für Gebrauchtwagen. Allerdings läuft der Zeitraum ab dem Datum der Erstzulassung und beginnt im Falle einer Zeitzulassung nicht von Neuem.

Hybridmodelle sind von der Steuerersparnis ausgeschlossen. Wer seinen elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis zu 60.000 Euro auch privat nutzt, bekommt einen geldwerten Vorteil von monatlich nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Bei teureren Elektroautos gilt die bisherige Regelung mit 0,5 Prozent.

Für Plug-in-Hybride ist in diesem Fall die elektrische Reichweite entscheidend, die seit Anfang 2022 mindestens 60 Kilometer betragen muss. Ab August 2023 soll diese Grenze bei 80 Kilometern liegen. Außerdem ist geplant, die Besteuerung von der Nutzung abhängig zu machen. Wenn die rein elektrische Nutzung unter 50 Prozent liegt oder gar nicht nachgewiesen wird, kommt die gewöhnliche Regelbesteuerung für Dienstwagen von einem Prozent zum Tragen.

Sönke Brederlow ist Rennfahrer, Journalist und Fahrzeugingenieur. Der 32-Jährige arbeitet als freiberuflicher Texter und ist als aktiver Rennfahrer und Fahrercoach tätig. Er hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fahrzeugtechnik, was bei der täglichen Arbeit hilfreich ist.

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