In der Corona-Pandemie ist die Maske zum ständigen Begleiter geworden, egal ob beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch wie sieht es im eigenen Auto aus? Wann darf die Maske am Steuer getragen werden und wann drohen Strafen? Wir geben Antworten!

Die Antwort auf diese Frage ist in § 23 Abs. (4) Satz 1 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, zu finden. Dort heißt es, dass Fahrzeugführer in Deutschland unbedingt sicherstellen müssen, dass das eigene Gesicht eindeutig erkennbar ist. Das wäre mit einem Mund-Nasen-Schutz allerdings nicht garantiert. Kurzum: Das Autofahren mit Maske ist auch in Zeiten von Corona verboten.

Aber es gibt natürlich Ausnahmen, da das Infektionsschutzgesetz eine höhere Priorität hat als die Straßenverkehrsordnung. In allen Fahrzeugen der Personenbeförderung, also vor allem Mietwagen oder Taxen, gilt die uneingeschränkte Maskenpflicht. Demnach dürfen auch Fahrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der das Gesicht verdeckt.

Die gleiche Regelung gilt auch im Fahrschulauto: Weil Fahrerlehrer und -schüler keinen ausreichenden Abstand halten können, ist das Tragen der Maske nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. Übrigens: Auch die Maskenpflicht im Verbandskasten gehört für Autofahrer bald zur Pflicht!

Maske am Steuer: Welche Strafen drohen?

Autofahrer, die hinter dem Steuer eine Maske tragen und dadurch nicht mehr erkennbar sind, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Punkte im Zentralverkehrsregister in Flensburg oder gar Fahrverbote sind nicht zu befürchten.

Wer dennoch eine Maske tragen möchte, der kann auf einen transparenten Geschichtsschutz zurückgreifen. Bei hohen Infektionszahlen sind die Behörden etwas nachsichtiger. Außerdem bleiben Beifahrer und andere Fahrgäste in jedem Fall straffrei, auch wenn das Gesicht verdeckt ist.

Sollte der Fahrer nach einem Verkehrsvergehen, zum Beispiel einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, nicht ermittelt werden können, bleibt der Verstoß nicht zwingend straffrei. Die zuständige Polizei kontaktiert den Fahrzeughalter, der Angaben über den Fahrer machen muss. Sollte auch dieses Vorgehen keinen Erfolg bringen, kann das Führen eines Fahrtenbuchs zur Pflicht werden.

Maske nicht an den Rückspiegel hängen

Viele Autofahrer hängen ihre Masken an den Rückspiegel. Hier drohen zwar keine Strafen, allerdings kann der Mund-Nasen-Schutz die Sicht beeinträchtigen. Radfahrer und Fußgänger sind nicht mehr so schnell zu erkennen, was im schlimmsten Fall zur Kollision führt. Daher sind die Masken in einer sauberen Plastiktüte und anschließend im Handschuhfach oder in der Tür z verstauen.

Sönke Brederlow ist Rennfahrer, Journalist und Fahrzeugingenieur. Der 33-Jährige arbeitet als freiberuflicher Texter und ist als aktiver Rennfahrer und Fahrercoach tätig. Er hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fahrzeugtechnik, was bei der täglichen Arbeit hilfreich ist.

Kommentar schreiben