Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften ist mittlerweile vielerorts abgeschafft, doch eine neue Pflicht wurde jetzt erst eingeführt: Der Verbandskasten im Auto muss seit 1. Februar 2023 mindestens zwei Masken enthalten. Autofahrer sollten allerdings nicht in Hektik verfallen und direkt einen neuen Verbandskasten kaufen: Ein Bußgeld droht vorerst nicht. Wir verraten, warum das so ist.

Nein, diese Vorschrift ist kein Scherz: Im Jahr 2022 wurde die Maskenpflicht für den Verbandskasten im Auto eingeführt. In Absprache mit Experten nahm das Bundesverkehrsministerium eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung vor, um bei Erste-Hilfe-Maßnahmen eine zusätzliche Sicherheit für Helfer und Verletzte zu gewährleisten.

Die Einführung der neuen Maskenpflicht erfolgte bereits im Februar 2022 durch die Einführung der DIN-Norm 13164, welche den Inhalt des Kfz-Verbandskastens* regelt. Seither muss der Erste-Hilfe-Kasten im Auto mindestens zwei Masken, genauer gesagt einen Mund-Nasen-Schutz, enthalten. Dabei muss es sich nicht zwingend um die sichere FFP2-Maske handeln, ein normaler OP-Schutz ist ausreichend.

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Alte Verbandskästen bleiben gültig

Autofahrer fragen sich zu Recht, ob sie demnächst einen neuen Verbandkasten benötigen oder das bestehende Erste-Hilfe-Set einfach erweitern können. Die gute Nachricht: Es reicht, wenn zwei verpackte Schutzmasken in den Verbandskasten gelegt werden. Wie schon bei der letzten Änderung in Jahr 2014, als die Warnwesten im Auto zur Pflicht wurden, bestand eine Übergangsfrist für alte Verbandskästen.

Diese Frist ist zum 31. Januar 2023 zwar abgelaufen, doch ein Bußgeld müssen Autofahrer (noch) nicht befürchten. Denn die aktuellen DIN-Norm wurde noch gar nicht in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen. Sollte diese Regelung in den kommenden Wochen oder Monaten aufgenommen werden, müssen Autofahrer allerdings handeln. Ein Kfz-Verbandskasten, der nicht vollständig ist, hat ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro zur Folge.

Tipp: Verbandskasten auf Haltbarkeit kontrollieren

Egal, wann die Maskenpflicht endgültig kommt: Autofahrer sollten schon jetzt zwei neue Masken in den Verbandskasten im eigenen Auto stecken. Dann bleiben böse Überraschungen, wenn die Maskenpflicht im Verbandskasten plötzlich eingeführt ist, aus. Und bei dieser Gelegenheit lohnt sich auch ein Blick auf das Haltbarkeitsdatum. Denn die Erste-Hilfe-Ausstattung für den Pkw läuft tatsächlich ab. In der Regel weisen neue Verbandskästen eine Haltbarkeit von vier Jahren auf, bevor sie auszutauschen sind. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Im Sinne der Umwelt muss das Equipment nicht weggeschmissen werden. Pflaster und Verbände sollten allerdings nicht in die Hausapotheke wandern, da die Sterilität nicht mehr garantiert ist. Stattdessen freuen sich Vereine, Veranstalter von Erste-Hilfe-Kursen oder Hilfsorganisationen über eine Spende.

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Sönke Brederlow ist Rennfahrer, Journalist und Fahrzeugingenieur. Der 32-Jährige arbeitet als freiberuflicher Texter und ist als aktiver Rennfahrer und Fahrercoach tätig. Er hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fahrzeugtechnik, was bei der täglichen Arbeit hilfreich ist.

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