Seit November 2021 gilt für deutsche Autofahrer ein verschärfter Bußgeldkatalog. Wer falsch parkt, zu schnell fährt oder die Rettungsgasse missbraucht, der muss sich auf hohe Strafen einstellen. Dabei wird vor allem das Konto belastet, denn die Grenzen für Fahrverbote bleiben unangetastet. Wovor sollten sich Autofahrer künftig in Acht nehmen?
Höhere Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Der neue Bußgeldkatalog 2021 bestraft vor allem Temposünder, denn die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind deutlich teurer geworden. Wer das erlaubte Tempo um bis zu 20 km/h überschreitet, muss künftig doppelt so tief in die Tasche greifen. Auch den kleinen Temposündern drohen also härtere Strafen. Heißt: Tempoüberschreitungen bis 10 km/h kosten innerorts nun 30 Euro statt bisher 15 Euro. Außerorts erhöht sich das kleinste Bußgeld von 10 Euro auf 20 Euro.
Aber auch die rücksichtslosen Raser müssen sich auf drastische Änderungen einstellen. Beispiel: Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts um 41 km/h überschreitet, der zahlt künftig 400 Euro statt bisher „nur“ 200 Euro. An der Punkteregelung und den Fahrverboten hat sich allerdings nicht geändert. Der direkte Führerscheinentzug droht weiterhin bei Überschreitungen von 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts).
Bußgeldkatalog 2021: Falschparker bleiben nicht verschont
Neben den Temposündern werden auch die Falschparker künftig härter bestraft. Für das Abstellen des Autos im Park- bzw. Halteverbot sind künftig 25 Euro fällig. Bis November 2021 lag die Strafe noch bei 15 Euro. Für Parkverstöße mit Behinderung sind nun 40 Euro statt bisher 25 Euro zu zahlen. Auch für die Überschreitung der Höchstparkdauer gab es eine Anpassung des Bußgeldes.
Das unerlaubte Abstellen des Autos auf einem Schwerbehindertenparkplatz schlägt künftig mit 55 Euro zu Buche. Bisher mussten die Sünder mit 35 Euro rechnen. Eine neue Strafe betrifft Autofahrer, die ihr Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Parkplatz für Car-Sharing oder E-Autos abstellen. Hier wurde ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro festgelegt.
Wer sein Auto in der Feuerwehrzufahrt parkt, der muss in Zukunft 55 Euro statt bisher 35 Euro zahlen. Und: Bei Behinderung eines Rettungsfahrzeuges im Einsatz steigt die Strafe auf 100 Euro an. Besonders teuer wird das Parken in zweiter Reihe oder auf dem Fuß- und Radweg, denn hier steigt das Bußgeld von 20 Euro auf 55 Euro. Bei Vergehen von mindestens 15 Minuten (in zweiter Reihe) bzw. einer Stunde (auf Rad- und Fußwegen) sowie einer zusätzlichen Behinderung sind mindestens 80 Euro (bisher 35 Euro) fällig.
Rettungsgasse: Jetzt wird’s für Sünder teuer!
Die Rettungsgasse ist im Bußgeldkatalog 2021 ein viel diskutiertes Thema, das schon vor einiger Zeit deutlich teurer wurde. 200 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg drohten schon bisher jedem Autofahrer, der im Stau keine Rettungsgasse bildet. Mit dem neuen Bußgeldkatalog, der seit November 2021 gilt, kommt auch noch ein Fahrverbot von einem Monat dazu.
Noch schlimmer: Der Missbrauch der Rettungsgasse, etwa um den Stau zu umgehen oder bis zur nächsten Ausfahrt zurückzufahren, kostet künftig 240 Euro. Zudem gibt es zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. In beiden Fällen, egal ob Nichtbildung oder Missachtung, kann die Strafe auf 320 Euro steigen, wenn andere Verkehrsteilnehmer bzw. Rettungskräfte gefährdet oder behindert werden.
Neue Bußgelder: Mehr Schutz für Fußgänger
Der neue Bußgeldkatalog 2021 wurde auch in Hinblick auf den Schutz der Fußgänger angepasst. Wer beim Abbiegen keine Rücksicht nimmt und Fußgänger dadurch gefährdet, muss künftig 140 Euro statt bisher 70 Euro zahlen. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wichtig: Selbst Radfahrer bleiben davon nicht verschont, wenn sie Fußgänger behindern oder gefährden. Allerdings liegt das Bußgeld bei 70 Euro. Es gibt einen Punkt, aber kein Fahrverbot.