Die Hauptuntersuchung, umgangssprachlich auch als „TÜV“ bezeichnet, gehört für jeden Autobesitzer zur Pflicht. In der Regel ist das Fahrzeug alle zwei Jahre bei einer anerkannten Prüforganisation vorzuführen. Doch was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist? Wie lange darf die Hauptuntersuchung überzogen werden? Und welche Strafen drohen? Alle Informationen im Überblick.

Seit dem 1. Dezember 1951 gehört die Hauptuntersuchung zur Pflicht für alle Fahrzeugbesitzer. Eine anerkannte Prüforganisation, etwa TÜV oder DEKRA, überprüft die Verkehrssicherheit der Autos. Neuwagen müssen nach drei Jahren zum ersten Mal vorstellig werden, anschließend gehört der „TÜV-Termin“ im Rhythmus von zwei Jahren zur Notwendigkeit. Wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht, ist an der TÜV-Plakette abzulesen, die bei jedem Fahrzeug auf dem hinteren Kennzeichen klebt.

Wie lange darf man die Hauptuntersuchung überziehen?

Das Überziehen der notwendigen Hauptuntersuchung ist nicht gestattet. Der TÜV-Termin muss immer in dem Monat wahrgenommen werden, der auf der Plakette angegeben ist. Diese Notwendigkeit ist in §29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, beschrieben. Das Überziehen der Hauptuntersuchung gilt als Ordnungswidrigkeit.

Welche Strafen drohen, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Wenn der TÜV abgelaufen ist, dann drohen Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hauptuntersuchung mutwillig überzogen oder der TÜV-Termin schlichtweg vergessen wurde. Allerdings bleibt es in den ersten zwei Monaten bei einer Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro wird erst verhängt, wenn der TÜV-Termin um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Bei vier bis acht Monaten steigt das Bußgeld auf 25 Euro.

Wer seit mehr als acht Monaten ohne gültige Hauptuntersuchung fährt, der wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft. Eine Ausnahme stellen Nutzfahrzeuge dar, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Dazu gehören beispielsweise Taxen. Hier wird das Bußgeld schon ab dem ersten Tag nach Ablauf der Hauptuntersuchung fällig. Die ersten Punkte drohen, wenn der TÜV-Besuch vor mehr als vier Monaten anstand.

Wichtig: Strafen drohen auch, wenn das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück steht. Ausnahmen gelten nur, wenn das Grundstück abgesperrt und nicht für die Allgemeinheit zugänglich ist. Auch in Einfahrten und Garagenhöfen drohen demnach Bußgelder, denn laut Gesetz ist nicht aktuelle Situation, sondern die rechtlich zulässige Nutzung entscheidend.

Wird die Hauptuntersuchung zurückdatiert?

Die gute Nachricht für alle TÜV-Sünder: Seit 2012 ist die Rückdatierung der Hauptuntersuchung abgeschafft. Wer den TÜV-Termin um einen oder mehrere Monate verschwitzt, muss trotzdem erst nach zwei Jahren wiederkommen.

Wird die Hauptuntersuchung bei Überziehung teurer?

Bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten sind die Prüforganisationen verpflichtet, eine „erweiterte Hauptuntersuchung“ oder auch „Ergänzungsuntersuchung“ durchzuführen. Dabei wird noch einmal genauer hingeschaut, sodass die Kosten für die Hauptuntersuchung um bis zu 20 Prozent steigen. Es lohnt sich also nicht, den Termin zu überziehen.

Übrigens: Die Prüforganisationen verlangen keine Strafgelder für die Überziehung der Hauptuntersuchung. Nur die Polizei ist berechtigt, das Bußgeld zu verhängen, beispielsweise bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.

TÜV abgelaufen: Was sagt die Versicherung?

Eine Überziehung der Hauptuntersuchung steht nicht in Konflikt mit dem Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass die Kfz-Versicherung grundsätzlich weiterläuft. Allerdings ist es möglich, dass die Versicherung einen Teil der Schadenssumme zurückverlangt. Das ist möglich, wenn der Unfall auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei einer Hauptuntersuchung beanstandet worden wäre.

Allerdings sollten Autobesitzer jegliche Probleme an ihrem Fahrzeug direkt beheben lassen, auch wenn der TÜV noch nicht abgelaufen ist. Stellt sich beispielsweise heraus, die Bremslichter schon seit längerer Zeit defekt sind, kann die Versicherung den Versicherten trotz gültiger Hauptuntersuchung in Regress nehmen.

Welche Regelung gilt bei Saisonkennzeichen?

Wer ein Saisonkennzeichen an seinem Fahrzeug hat, darf nur im angegebenen Zeitraum fahren. Wenn der TÜV in dieser Zeit fällig wird, müssen Autobesitzer nicht direkt zur Prüfstelle fahren. Stattdessen ist die Hauptuntersuchung in ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen.

Sönke Brederlow ist Rennfahrer, Journalist und Fahrzeugingenieur. Der 33-Jährige arbeitet als freiberuflicher Texter und ist als aktiver Rennfahrer und Fahrercoach tätig. Er hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fahrzeugtechnik, was bei der täglichen Arbeit hilfreich ist.

Kommentar schreiben