Zugegeben: Wer hat schon Zeit und Lust, sich die Finger abzufrieren? An frostigen Wintertagen begnügen sich viele Autofahrer damit, lediglich ein kleines „Guckloch“ in die vereisten Scheiben zu kratzen. Das kann allerdings für Ärger und Bußgeldern führen.
Denn die Straßenverkehrsordnung (StVO, §23, Abs. 1) macht in diesem Fall leider keine Ausnahme: Die Front- und Seitenscheiben des Autos müssen im Winter komplett freigemacht werden, um gute Sicht in alle Richtungen zu haben. Ein kleines Guckloch in der gefrorenen Frontscheibe ist nicht ausreichend! Das Bußgeld ist mit 10 Euro vergleichsweise niedrig.
Denn es gibt noch höhere Strafen, die Autofahrern im Winter drohen: Das Autodach muss frei von Schnee sein, um hinterherfahrende Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Glücklich ist, wer eine Garage besitzt und sein Auto nicht im Freien parkt. Denn wer einfach losfährt, ohne das Dach von Schnee und Eis zu räumen, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro.
Für Lkw-Fahrer kann es sogar noch teurer werden: Der Verlust von Eisplatten, die sich auf Dach oder Plane gebildet haben, kostet 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Im Falle eines Unfalls kann das Bußgeld sogar auf 120 Euro ansteigen.
Auch das Kennzeichen muss frei von Schnee sein!
Neben Scheiben und Autodach muss auch das Kennzeichen vor der Abfahrt von Schnee und Eis befreit werden. Denn für ein Nummernschild, das nicht lesbar ist, werden im Falle einer Kontrolle ebenfalls fünf Euro fällig. Das gilt übrigens auch für Schmutz im Sommer.
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Und wer am Morgen einmal den Eiskratzer oder das Enteiserspray zur Hand hat, sollte auch an die Seitenspiegel denken. Praktisch: Wer über funktionsfähige Außenspiegel verfügt, muss nicht mehr die Heckscheibe freikratzen. Das wurde vor einigen Jahren vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil 3 Ss 12/86) entschieden.
Fazit: Ein „Guckloch“ ist nicht ausreichend!
Autofahrer sollten die Scheiben dennoch vollständig von Schnee und Eis befreien, und zwar nicht nur, um sich ein Bußgeld zu ersparen: Eine freie Sicht schützt vor Unfällen und erspart Ärger mit der Versicherung. Das richtige Verhalten im Winter steigert die Sicherheit. Dazu gehört auch das Aufziehen von Winterreifen und eine angepasste Geschwindigkeit.

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