Jeder Autofahrer kennt den Hinweis auf der Werkstatt-Rechnung: „Radschrauben nach 50 bis 100 km nachziehen“, steht dort fast immer. Doch warum muss man die Radmuttern nachziehen – und was kann passieren, wenn man den Hinweis ignoriert?
Die gute Nachricht vorweg: In den wenigsten Fällen wird sich das Rad während der Fahrt lösen, wenn Autofahrer nach dem Besuch in der Werkstatt vergessen, die Radmuttern nachzuziehen. Allein aus technischer Sicht ist der Hinweis deshalb nicht notwendig.
Es heißt, dass sich die Radmuttern auf den ersten Kilometern noch einmal setzen, und sich deshalb plötzlich wieder lösen könnten. Das ist zwar möglich, allerdings unwahrscheinlich. Sollte es tatsächlich dazu kommen, handelt es sich eher um einen Fehler der Werkstatt.
Radmuttern nachziehen: Wieso ist das wichtig?
Es kann allerdings nicht schaden, die Radschrauben bzw. Radmuttern nach 50 bis 100 Kilometern noch einmal nachzuziehen. Denn es kann immer sein, dass die Werkstatt den Radwechsel nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat und die Schrauben plötzlich locker sind.
In diesem Fall schützt das Nachziehen der Radmuttern vor einem möglichen Unfall. Und genau dafür ist der Hinweis auch da: Eine zusätzliche Kontrolle durch den Kunden, um eine fehlerhafte Arbeit vielleicht noch rechtzeitig zu erkennen – und Schadensersatz zu vermeiden.
Wer haftet, wenn sich das Rad löst?
Es bleibt die Frage, wer für den Schaden haftet, wenn sich das Rad nach dem Besuch in der Werkstatt plötzlich löst. Kann der Kunde eine Mitschuld tragen, wenn er die Radmuttern nicht nachzieht, obwohl auf der Rechnung darauf hingewiesen wird? Ja, aber nicht zwingend.
Denn eine Mithaftung des Autofahrers besteht nur dann, wenn nach dem Radwechsel mögliche Unregelmäßigkeiten erkennbar sind und dennoch weder ein Nachziehen der Radschrauben noch eine Überprüfung in der Werkstatt erfolgt.
Sollten sich die Räder hingegen völlig unerwartet lösen, dann liegt die Verantwortung zu hundert Prozent bei der Werkstatt. Das hat das OLG München im Mai 2021 (Az.: 7 U 2338/20) entschieden: Damals hatte ein Autofahrer geklagt, weil sich ein Rad gelöst hatte.
Zwar hatte ihm das Landgericht München II in erster Instanz noch eine 30-prozentige Mitschuld gegeben, weil er die Räder nicht nachgezogen hatte, obwohl auf der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Der Autofahrer ging anschließend aber erfolgreich in Berufung.
Die Urteilsbegründung: Bei korrekt angezogenen Schrauben sei kein Nachziehen nötig oder vorgeschrieben. Nach einem fachgerecht durchgeführten Reifenwechsel besteht daher weder für die Werkstatt noch für den Kunden Handlungsbedarf. Ohne konkrete Hinweise auf einen Fehler muss der Kunde daher auch nicht an der Arbeit der Werkstatt zweifeln.
Was kann passieren, wenn die Radmuttern nicht nachgezogen werden?
Die kurze Antwort lautet: Wenn alle Arbeitsschritte fachgerecht ausgeführt wurden, besteht grundsätzlich kein Risiko. Allerdings gibt es Ausnahmen – und die haben nicht zwangsläufig mit menschlichem Versagen zu tun.
Das größte Problem: Oft bildet sich Rost auf der Auflagefläche zwischen Rad und Nabe. Liegt das Rad dadurch nicht mehr plan an, kann es zu minimalen Bewegungen der Felge kommen. In der Folge verlieren die Radschrauben ihre Vorspannung und können sich durch die Vibrationen während der Fahrt lösen.
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Dieses Problem lässt sich umgehen, indem die Radnabe beim Reifenwechsel gesäubert und von Rost befreit wird. Ein spezieller Radnabenschleifer, der einfach auf den Akkuschrauber gesetzt wird, kann dabei eine effektive Hilfe sein.
Fazit: Radmuttern nachziehen ist gut, aber nicht notwendig
Das Nachziehen der Radmuttern ist zwar keine Pflicht und technisch nicht erforderlich, aber dennoch empfehlenswert. Wer nach einigen Kilometern die Radmuttern überprüft, kann mögliche Montagefehler oder technische Probleme frühzeitig erkennen. Eine gesetzliche Verpflichtung, die Radmuttern nachzuziehen, besteht für Autofahrer jedoch nicht.

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