Wer ein älteres Auto fährt, könnte bei der Wartung der Klimaanlage bald eine böse Überraschung erleben: Der ADAC weist aktuell darauf hin, dass das Kältemittel R134a aufgrund verschärfter EU-Vorgaben immer knapper wird, was die Kosten für den Klimaservice in die Höhe treibt. Doch aktuell fehlen rechtssichere Alternativen – und dubiose Internet-Produkte werden zur Gefahr.
Betroffen sind vor allem die Besitzer von Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 2017. Denn bei diesen Autos wird in der Klimaanlage noch das Kältemittel R134a genutzt, das für Neuwagen aufgrund der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (sogenannte F-Gase) mittlerweile verboten ist und schrittweise verknappt wird. Die Folge sind steigende Preise für den Klimaservice, die Autofahrer beim Nachfüllen unmittelbar zu spüren bekommen.
Im schlimmsten Fall, so die Befürchtung, ist die Wartung der Klimaanlage künftig überhaupt nicht bezahlbar oder wegen des fehlenden Kältemittels gar nicht mehr möglich. Doch gerade im Sommer, in dem die Temperaturen auch für Autofahrer mittlerweile unerträglich werden, kann ein Ausfall der Klimaanlage sogar zum Sicherheitsrisiko werden.
Risiko bei Umrüstung auf zugelassenes Kältemittel
Das Problem: Eine Umrüstung auf das neuere, klimafreundlichere Kältemittel R1234yf erweist sich als rechtliche Grauzone. Zwar bieten einige Werkstätten entsprechende Umrüstungen an, doch laut ADAC sind bestehende R134a-Anlagen dafür technisch meist gar nicht ausgelegt. Es fehlen eindeutige Genehmigungen der Hersteller sowie technische Freigaben für die Bauteile.
Für Fahrzeughalter, die ihre Klimaanlage entsprechend umrüsten lassen, entsteht deshalb ein erhebliches Risiko, weil mögliche Auswirkungen auf die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs sowie sämtliche Haftungsfragen im Schadensfall völlig ungeklärt sind.
Darüber hinaus warnt der ADAC vor günstigen Alternativen aus dem Internet. Dort sind Nachfüllkits auf Butan- oder Propanbasis, die teilweise als R12 oder HC-12a deklariert sind, erhältlich. Doch diese Mittel sind für die gängigen Klimaanlagen im Auto in der Regel nicht zugelassen und stellen eine massive Gefahr dar. Im Falle eines Unfalls oder technischen Defekts besteht ein hohes Brandrisiko.
Der ADAC unterstützt zwar das grundsätzliche Ziel der EU, fluorierte Treibhausgase zu reduzieren, sieht aber Politik und Autoindustrie in der Pflicht: Der Club fordert eine verbindliche Rechtsgrundlage, um Autofahrer nicht mit den steigenden Kosten und rechtlichen Unsicherheiten alleinzulassen. Es brauche einheitliche technische Anforderungen an Umrüstungen sowie fahrzeugspezifische Freigaben der Hersteller.
Nur so ließen sich bezahlbare, sichere und legale Lösungen für die Fahrzeughalter finden. Eine funktionierende Klimaanlage ist ohnehin längst kein reiner Luxus mehr. Sie sorgt für klare Sicht bei beschlagenen Scheiben oder kühlt den Innenraum an heißen Tagen ab, und leistet damit einen maßgeblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

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