Benzin wird teurer, Führerscheine müssen umgetauscht werden und die begehrte Förderung für Elektroautos fällt weg: Es gibt viele Änderungen für Autofahrer 2024. Wir erklären die wichtigsten Neuerungen und verraten auch, worauf Autofahrer im kommenden Jahr besonders achten sollten.

Wegen CO₂-Abgabe: Preise für Kraftstoff steigen

Diese Änderung betrifft alle Autofahrer! Die CO₂-Abgabe, ein relevanter Teil des Klimaschutzprogramms, steigt von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne. Dadurch werden pünktlich zum 1. Januar 2024 auch die Kraftstoffpreise spürbar ansteigen. Benzin wird rund 4,3 Cent pro Liter teurer, während der Preis für Diesel um etwa 4,7 Cent pro Liter steigt.

Die Förderung für Elektroautos wird abgeschafft

Diese Änderungen für Autofahrer 2024 gelten genaugenommen seit dem 17. Dezember 2023: Die Förderung für Elektroautos fällt weg. Anträge, die rechtzeitig eingegangen sind, werden noch bearbeitet. Die zugesagten Förderungen werden ausbezahlt. Der Umweltbonus (inklusive der Innovationsprämie) konnte bisher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Damit ist nun Schluss.

Führerscheine müssen umgetauscht werden

Auch im Jahr 2024 müssen einige Autofahrer wieder zum Straßenverkehrsamt, um ihren aktuellen Führerschein gegen die neue Plastikkarte zu tauschen. Um den großen Ansturm auf die Zulassungsbehörden zu vermeiden, erfolgt der Wechsel schrittweise. Bis zum 19. Januar 2024 sind alle Auto- bzw. Motorradfahrer dran, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, sofern ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.

Wer nach 1971 geboren ist, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Es lohnt sich also, rechtzeitig einen Termin bei der Behörde zu vereinbaren. Die Kosten für den neuen Führerschein liegen je nach Wohnort zwischen 25 und 35 Euro. Wer bei einer Verkehrskontrolle keinen gültigen Führerschein vorlegen kann, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

Schlechte Karten für internationale Verkehrssünder

Internationale Verkehrssünder haben es wegen dieser Änderungen für Autofahrer 2024 künftig schwer: Ab Anfang 2024 tritt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft, sodass Raser, die in der Schweiz geblitzt werden, auch in Deutschland zur Kasse gebeten werden können, wenn die Bußgeldgrenze von 70 Euro überschritten wird. Andersrum können auch Schweizer Autofahrer, die in Deutschland zu schnell fahren, in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden.

In Italien sollen die Bußgelder im Januar 2024 deutlich steigen. Wegen der gestiegenen Unfallzahlen, die sich vor allem auf Handynutzung und Alkohol am Steuer zurückführen lassen, greift die Regierung nun durch. So kann beispielsweise das Parken auf einem Behindertenparkplatz bis zu 990 Euro kosten. Bußgelder für Raser sollen verdreifacht werden.

Ab Oktober 2024: Alte Winterreifen nicht mehr zulässig

Die alten Winterreifen, die nur die M+S-Kennzeichen (für Matsch und Schnee), aber noch nicht das Alpine-Symbol (dreizackiger Berg mit Schneeflocke) aufweisen, gelten ab 1. Oktober 2024 nicht mehr als Winter- bzw. Ganzjahresreifen. Die Verwendung dieser Reifen ist grundsätzlich noch erlaubt, allerdings nicht mehr als Winterreifen.

Winterreifen
Winterreifen müssen ab 1. Oktober 2024 das Alpine-Symbol aufweisen

Das neue Alpine-Symbol wird seit Ende 2017 genutzt, sodass die Winter- bzw. Ganzjahresreifen, die noch nicht mit diesem Piktogramm versehen sind, mittlerweile sechs Jahre alt sind. Auch aus Gründen des Alters sollten Autobesitzer über die Anschaffung von neuen Winterreifen nachdenken. Am besten lohnt sich die Kontrolle beim Reifenwechsel im Frühjahr, damit im Herbst nicht die böse Überraschung droht.

Abbiegeassistent wird zur Pflicht für Lkw

Der elektronische Abbiegeassistent, der tödliche Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindern soll, ist ab dem 7. Juli 2024 für alle Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen vorgeschrieben.

Für Bestandsfahrzeuge besteht jedoch keine Pflicht zur Nachrüstung, sodass auch in den kommenden Jahren mit schweren Unfällen zu rechnen ist. Daher noch einmal der eindringliche Hinweis an Radfahrer und Fußgänger: Der tote Winkel eines Lkw ist niemals zu unterschätzen!

Vorschrift bei Neuwagen: Alkoholtester & Co.

Ab dem 7. Juli 2024 werden viele Assistenzsysteme für Neuwagen zur Pflicht. Müdigkeitserkennung, Notbrems- und Spurhalteassistent sowie Parkpiepser (Rückfahrassistent) gehören bei den meisten Fahrzeugen längst zum Standard, werden künftig jedoch für alle Autos zur Vorschrift.

Der „Intelligent Speed Assistent“ erkennt Tempolimits und warnt den Fahrer mit optischen und akustischen Signalen, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Bei starken Bremsungen müssen die Bremslichter künftig stärker aufleuchten (Notbremslicht), um nachkommende Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Darüber hinaus müssen alle Neuwagen eine Schnittstelle für Alkoholtester vorweisen. Diese „Alcolock-Vorbereitung“ soll als Basis für künftige Vorschriften dienen: Dann lässt sich der Motor nur starten, wenn der Fahrer zuvor einen Alkoholtest macht. Ab dem 7. Juli 2024 wird auch der Unfalldatenspeicher (Black Box) zur Pflicht. Das Gerät zeichnet relevante Daten (Geschwindigkeit, Nutzung der Blinker, etc.) auf und soll bei der Aufklärung von Unfällen dienen.

Sönke Brederlow ist Rennfahrer, Journalist und Fahrzeugingenieur. Der 32-Jährige arbeitet als freiberuflicher Texter und ist als aktiver Rennfahrer und Fahrercoach tätig. Er hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fahrzeugtechnik, was bei der täglichen Arbeit hilfreich ist.

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