Das Warnblinklicht am Auto macht seinem Namen alle Ehre: Es warnt andere Verkehrsteilnehmer vor gefährlichen Situationen und verhindert Unfälle. Oftmals wird es aber auch genutzt, um kurzzeitig in zweiter Reihe zu parken. Das kann teuer werden. Wir klären, wann die Warnblinker am Auto benutzt werden müssen, wann es verboten ist und welche Strafen für eine falsche Nutzung drohen.

Wann darf man das Warnblinklicht einschalten?

Die Benutzung des Warnblinklichts ist unter anderem in Paragraf 15 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort heißt es:

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Das bedeutet, dass du verpflichtet bist, die Warnblinker einzuschalten, sobald du mit einer Panne liegenbleibst. In diesem Fall musst du auch ein Warndreieck aufstellen, bei schnellem Verkehr in einer Entfernung von etwa 100 Metern. Du solltest eine Warnweste anziehen und dich in Sicherheit begeben, beispielsweise hinter die Leitplanke.

In Paragraf 15a, Absatz 3, heißt es zudem:

Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 15a Abschleppen von Fahrzeugen

Das bedeutet, dass während eines Abschleppvorgangs die Fahrer beider Fahrzeuge verpflichtet sind, ihre Warnblinker zu nutzen, um andere Verkehrsteilnehmer auf den Vorgang hinzuweisen und zu warnen.

In Paragraf 16, Absatz 2, heißt es weiter:

Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 16 Warnzeichen

Dieser Paragraf erlaubt die Benutzung der Warnblinker, um andere Verkehrsteilnehmer vor möglichen Gefahren zu warnen. Dazu gehört beispielsweise die Annäherung an einen Stau oder das Langsamfahren wegen technischer Probleme, um Auffahrunfälle durch nachkommende Fahrzeuge zu vermeiden.

Wann ist es verboten, den Warnblinker zu nutzen?

Die Verwendung des Warnblinklichts ist verboten, wenn es nicht gebraucht wird, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer der oben genannten Situationen (Abschleppvorgang, Stauende oder langsame Geschwindigkeit) zu warnen oder es sich um eine tatsächliche Panne handelt.

Heißt: Wird ein Fahrzeug im Gefahrenbereich geparkt, beispielsweise in zweiter Reihe, weil kein anderer Parkplatz frei ist, handelt es sich um ein missbräuchliches Einsetzen der Warnblinkanlage, was mit einem Bußgeld bestraft wird. Auch zum Be- und Entladen dürfen die Warnblinker nicht eingeschaltet werden.

Welche Strafen drohen bei einem Missbrauch?

Die miss­bräuch­liche Nutzung der Warn­blink­anlage wird mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro geahndet. Hinzu kommt eine Strafe für das Falschparken, beispielsweise in zweite Reihe, was mit einem Verwarnungsgeld bis zu 20 Euro bestraft wird. Auch folgende Bußgelder, die in Verbindung mit dem Warnblinklicht stehen, sind zu beachten:

VerstoßBußgeldPunkte
Warn­blink­licht beim Abschleppvorgang nicht einge­schaltet5 Euro
Als Bus­führer die Warn­blinker bei einer Halte­stelle nicht einge­schaltet10 Euro
Einen fahrenden Bus trotz einge­schaltetem Warn­blink­licht über­holen60 Euro1 Punkt
Am stehenden Bus trotz Warn­blinker nicht mit Schritt­geschwin­digkeit vorbei­gefahren15 Euro
… mit Behin­derung der Insassen60 Euro1 Punkt
… mit Gefähr­dung der Insassen70 Euro1 Punkt
Keine (vor­schrifts­gemäße) Warn­blink­anlage am Auto15 Euro

Darf man einen Bus mit Warnblinklicht überholen?

Es ist erlaubt, einen Bus mit Warnblinklicht zu überholen, sofern er an der Haltestelle steht und nicht in Bewegung ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Vorbeifahrt nur in Schritttempo erfolgen darf. Die Fahrgäste dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Nähert sich der Bus bereits mit eingeschalteten Warnblinklichtern der Haltestelle oder fährt er nach dem Fahrgastwechsel gerade wieder an, ist das Überholen verboten!

Wann muss man ein Warnblinklicht nachrüsten?

Moderne Fahrzeuge sind serienmäßig immer mit einem Warnblinklicht ausgestattet. Bei älteren Fahrzeugen, vor allem Oldtimern, ist das anders. Das Warnblinklicht wurde erst 1963 zugelassen und ist seit 1. Januar 1973 auch bei älteren Fahrzeugen Pflicht. Wer einen Oldtimer zulassen möchte, der seinerzeit noch keine Warnblinkanlage hatte, muss sich zuvor um eine Nachrüstung kümmern.

Sönke Brederlow ist Rennfahrer, Journalist und Fahrzeugingenieur. Der 32-Jährige arbeitet als freiberuflicher Texter und ist als aktiver Rennfahrer und Fahrercoach tätig. Er hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fahrzeugtechnik, was bei der täglichen Arbeit hilfreich ist.

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