Jeder Autofahrer kennt die Faustregel: Von Oktober bis Ostern werden die Winterreifen aufgezogen. Dass man bei winterlichen Bedingungen nicht mit Sommerreifen fahren darf, das ist bekannt. Doch wie sieht es andersrum aus? Dürfen Winterreifen im Sommer, also bei sommerlichen Temperaturen, genutzt werden? Wir klären auf!

Kurze Antwort: Es gibt keine Pflicht, in den Sommermonaten mit entsprechender Bereifung unterwegs zu sein. Selbst im Hochsommer dürften Autobesitzer also mit Winterreifen fahren. Die Nutzung der Autoreifen ist nicht über einen festgelegten Zeitraum oder bei bestimmten Temperaturen vorgeschrieben. Wer zu faul ist, seine Reifen im Frühjahr zu wechseln, der könnte einfach mit Winterreifen in den Sommerurlaub starten.


Winterreifen im Sommer? Nicht empfehlenswert!

Dennoch ist es empfehlenswert, bei sommerlichen Bedingungen auf die Vorteile der Sommerreifen zu vertrauen. Winterreifen weisen eine andere, weichere Gummimischung auf, damit sie auch bei kaltem Wetter eine optimale Haftung bieten. Im Sommer, wenn die Temperaturen steigen, dann sorgt das weiche Gummi für längere Bremswege und eine schlechtere Fahrstabilität.

Im schlimmsten Fall tragen Autofahrer eine Teilschuld, wenn der Unfall auf die falsche Bereifung zurückzuführen ist. Dann kann die Versicherung je nach Konditionen eine Zahlung verweigern. Und nicht nur deshalb wird es für die faulen Autobesitzer teuer: Wer die Winterreifen im Sommer fährt, der muss sich auf einen erhöhten Reifenverschleiß einstellen.

Das Gummi leidet deutlich mehr und die Reifen sind frühzeitig auszuwechseln. Das sorgt für eine gesteigerte Umweltbelastung durch den Gummiabrieb. Gleichzeitig steigt der Kraftstoffverbrauch an. Der Reifenwechsel im Frühjahr ist also die bessere Lösung. Alternativ kommen auch Ganzjahresreifen infrage.

Sommerreifen im Winter? Geht auch!

Ebenso wie bei den Sommerreifen gibt es keine generelle Pflicht für Winterreifen. Selbst von Oktober bis Ostern, wie es die bekannte Faustregel vorgibt, dürften sich Autofahrer mit Sommerreifen fortbewegen. Die Straßenverkehrsordnung sagt diesbezüglich nur, dass das Fahrzeug an die Bedingungen anzupassen ist.

Heißt: Erst bei Schnee, Glatteis oder Reifglätte müssen zwingend Winterreifen aufgezogen sein. Andernfalls drohen Bußgelder ab 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Sönke Brederlow ist Rennfahrer, Journalist und Fahrzeugingenieur. Der 32-Jährige arbeitet als freiberuflicher Texter und ist als aktiver Rennfahrer und Fahrercoach tätig. Er hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fahrzeugtechnik, was bei der täglichen Arbeit hilfreich ist.

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