Seit dem 1. Januar 2022 gilt beim Kauf eines Gebrauchtwagens das neue Gewährleistungsrecht. Die Beweislastumkehr wurde von bisher sechs auf nun zwölf Monate ausgedehnt. Das macht den Kauf von Gebrauchtwagen zwar sicherer, aber laut Meinung vieler Experten auch teurer. Wir verraten, was Autokäufer in Zukunft erwartet.

Das neue Gewährleistungsrecht, das seit dem 1. Januar 2022 gilt, macht den Gebrauchtwagenkauf in Deutschland sicherer, denn die Beweislastumkehr wurde auf zwölf Monate ausgedehnt. Was bedeutet das? Bis Ende 2021 mussten gewerbliche Autohändler in den ersten sechs Monaten nach einem Autokauf belegen, dass mögliche Mängel beim Gebrauchtwagen erst nach dem Kauf entstanden sind. Sie mussten also nachweisen, dass das Fahrzeug bei der Übergabe fehlerfrei war.

Lag der Kauf mehr als sechs Monate zurück, musste der Käufer die Beweispflicht erbringen. Dieser Zeitraum wurde nun auf zwölf Monate verlängert, was den Autokäufern zugutekommt. Gleichzeitig fallen künftig auch digitale Ausstattungen, wie Software und Multimediasysteme, in die gesetzliche Gewährleistung. Ein wichtiger Vorteil für Autokäufer? Nicht unbedingt.

Veränderte Beweislastumkehr macht Autokauf teurer

Durch das veränderte Gewährleistungsrecht steigt das Risiko für gewerbliche Autohändler stark an. Schließlich müssen sie damit rechnen, dass ein Käufer nach elf Monaten plötzlich vor der Tür steht und ein Problem mit seinem Auto bemängelt. Experten gehen davon aus, dass viele Händler den Verkauf nur noch mit Abschluss einer Garantieversicherung vornehmen, die vom Käufer zu zahlen ist. Das macht den Gebrauchtwagenkauf in Zukunft teurer.

Schon im Vorjahr wurden Gebrauchtwagen immer beliebter, denn der weltweite Halbleitermangel und die Corona-Pandemie machten Neuwagen rar. Nun kommt mit dem geänderten Gewährleistungsrecht ein weiterer Kostenfaktor hinzu. Der Kaufpreis für gebrauchte Automobile könnte in Zukunft um bis zu 20 Prozent steigen. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass ältere Fahrzeuge nicht mehr oder zumindest weniger verkauft werden.

Kein Risiko für private Autoverkäufer

Für Privatpersonen, die ein Auto verkaufen, gilt die ausgedehnte Beweislastumkehr nicht. Im Kaufvertrag ist zu vermerken, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, damit private Verkäufer auf der sicheren Seite sind. Werden die bestehenden Mängel jedoch arglistig verschwiegen, dann droht auch weiterhin Ärger.

Sönke Brederlow ist Rennfahrer, Journalist und Fahrzeugingenieur. Der 32-Jährige arbeitet als freiberuflicher Texter und ist als aktiver Rennfahrer und Fahrercoach tätig. Er hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fahrzeugtechnik, was bei der täglichen Arbeit hilfreich ist.

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