Wenn es im Winter schneit, fragen sich Autofahrer zu Recht, ob sie mit einem Bußgeld rechnen müssen, wenn Parkschein oder Parkscheibe wegen Schnee nicht sichtbar sind. Sind Autobesitzer im Winter verpflichtet, das geparkte Auto regelmäßig von Schnee zu befreien, damit Parkscheibe und Kennzeichen erkennbar sind? SchnelleAutohilfe.de beantwortet die wichtigsten Fragen!

Parkscheibe zugeschneit? Das Wichtigste im Überblick

  • Parkscheibe zugeschneit? Autofahrer sind nicht zum Handeln gezwungen
  • Es drohen keine Strafen, wenn die Parkscheibe wegen Schnee nicht sichtbar ist
  • Autofahrer sind nicht verpflichtet, das Auto von Schnee zu befreien
  • Schneefall ist aber kein Freibrief für kostenloses Parken
  • zugeschneite Halte- und Parkverbotschilder sind immer gültig!

Der Winter gehört nicht gerade zu den beliebtesten Jahreszeiten bei Autofahrern, vor allem wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken und sogar Schnee fällt. Eiskratzen kostet Zeit und sorgt für kalte Finger. Aber das ist nicht das einzige Problem, mit dem Autofahrer im Winter zu kämpfen haben.

Was passiert, wenn es schneit und ausgelegte Parktickets oder Parkscheiben nicht mehr sichtbar sind? Immerhin schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass Parkscheine von außen gut lesbar am oder im Fahrzeug anzubringen sind. Droht ein Bußgeld, wenn Parkscheibe, Anwohnerparkausweis & Co. wegen Schnee nicht zu erkennen sind?

Nein! Autofahrer sind nicht verpflichtet, nach jedem Schneefall das Auto zu räumen, um die Sichtbarkeit der Kennzeichen oder Parkscheibe zu gewährleisten. Wer seinen Parkausweis bei freier Windschutzscheibe gut sichtbar auf das Armaturenbrett legt, hat seine Pflicht bereits erfüllt. Es drohen also keine Strafen oder Bußgelder, wenn das Auto eingeschneit ist!

Strafzettel trotz Schneefall bekommen? Das ist zu tun!

In der Regel wird bei Schneefall auf das Verteilen von Strafzetteln verzichtet. Wer dennoch ein Knöllchen an der Scheibe hat, weil die Parkscheibe zugeschneit ist, kann sich wehren. Am einfachsten ist es, der Behörde den gültigen Parkschein vorzulegen. Schwieriger wird es, wenn das Parken mit Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis erlaubt ist. Dann kann ein Foto des eingeschneiten Autos helfen, das Bußgeld zu umgehen.

Wer darauf spekuliert, dass es über Nacht schneit und auf den Kauf eines gültigen Parkscheins verzichtet oder gar keine Parkscheibe bei Schnee auslegt, lebt gefährlich. Schneefall ist kein Freibrief für kostenloses Parken. Die Behörden wären dann berechtigt, einen Strafzettel auszustellen. Spätestens wenn der Schnee geschmolzen und das Armaturenbrett wieder sichtbar ist, sollte ein gültiger Parkschein vorhanden sein.

Parkscheibe wegen Schnee nicht sichtbar

Eingeschneite Verkehrsschilder gelten auch dann, wenn sie nicht mehr erkennbar sind! Viele Schilder sind anhand ihrer Form zu unterscheiden, sodass Autofahrer keine Ausrede haben. Beispiel: Das Stoppschild ist achteckig und direkt zu erkennen, das „Vorfahrt gewähren“-Schild ist ein auf dem Kopf stehendes Dreieck.

Bei Verkehrsschildern, die ein Tempolimit vorgeben, lässt sich streiten. In der Vergangenheit haben Gerichte bereits entschieden, dass die runden Verkehrsschilder ihre Gültigkeit verlieren. Allerdings gilt dies nicht für ortskundige Autofahrer, und es ist schwierig nachzuweisen, dass das entsprechende Schild tatsächlich zugeschneit war.

Und: Halteverbotsschilder sind generell gültig – auch bei Schnee! Hier sind die Autofahrer in der Pflicht, eventuelle Schilder selbst vom Schnee zu befreien, um zu sehen, ob und wann das Parken an der jeweiligen Stelle erlaubt ist.

Sönke Brederlow ist Rennfahrer, Journalist und Fahrzeugingenieur. Der 32-Jährige arbeitet als freiberuflicher Texter und ist als aktiver Rennfahrer und Fahrercoach tätig. Er hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fahrzeugtechnik, was bei der täglichen Arbeit hilfreich ist.

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